Geschäftsführer

Dr. Broder Gretemann

Geschäftsführer der Gesellschaft ist Dr. Broder Gretemann, der zuvor viele Jahre in einer renommierten Kanzlei in Frankfurt am Main tätig war. Er hat dort sowohl gerichtlich wie auch außergerichtlich Mandate bearbeitet, die überwiegend komplex waren und nicht selten einer wissenschaftlichen Auseinandersetzung bedurften. Hierbei kam ihm seine jahrelange Tätigkeit an der Universität Tübingen an den Lehrstühlen von Prof. Dr. Münzberg und Prof. Dr. Marotzke zugute.

Rechtsanwalt Dr. Gretemann verfügt seit Jahren über die Zusatzqualifikation „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“, die eine entsprechende Ausbildung, bestandene Fachanwaltsprüfung und vor allem den Nachweis umfangreicher praktischer Erfahrungen im Bau- und Architektenrecht zur Voraussetzung hat. Weitere Voraussetzung, um die Bezeichnung führen zu dürfen, ist der Nachweis der regelmäßigen Fortbildung auf dem Fachgebiet.

Neben den übrigen Kernbereichen der Kanzlei ist Dr. Gretemann insbesondere Tätig in den Rechtsbereichen der Informationstechnologie und des Computerrechts. Er ist bereits seit vielen Jahren in diesem Bereich engagiert und promovierte entsprechend bei Hr. Prof. Dr. Haft an dem Lehrstuhl für Rechtsinformatik der Universität Tübingen über „Die elektronische Akte als Voraussetzung eines EDV-Gesamtkonzepts für die Justiz“. Die Arbeit erschien 1996 im Medien Verlag Köhler unter dem Titel: „Computer und Justiz – Informationstechnik in der Rechtspflege: Anwendungsmöglichkeiten, Probleme und Lösungen“.

Rechtsanwalt Dr. Gretemann ist Mitglied im Anwaltverein und seit Jahren Inhaber der Fortbildungsbescheinigung des DAV, zu der jedes Jahr eine erneute Qualifikation erfolgen muss.